
Kann ich für ein gepostetes Meme strafrechtlich verfolgt werden? Die Antwort ist Jein. Im World Wide Web ist die Verbreitung von Memes ein fester Bestandteil der Netzkultur. Die Urheberrechte sollte man dabei aber nicht außer Acht lassen. Diese besagen, dass ein Werk den Schutz des Urheberrechtes genießt, wenn es sich dabei um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Konkret werden Memes aber im UrhG nicht erwähnt. Erst im Zuge der Urheberrechtsreform im Jahr 2021 wurde der §51a UrhG eingeführt, der sich unter anderen mit Karikaturen und Parodien beschäftigt:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist“.
Somit fallen die Erstellung und Veröffentlichung von Memes unter die Schranken des Urheberrechts und sind prinzipiell zulässig. Eine Abmahnung kann jedoch drohen, wenn damit gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen wird oder Markenrechte von Unternehmen verletzt werden. Dabei gibt es aber auch Ausnahmen, zum Beispiel bei Personen des öffentlichen Lebens.
Siehe auch: Erstellung, Nutzung
Quelle und Lesetipp:
Röttger, T. (2020, 26. Juni). Memes – warum die Veröffentlichung und die Verbreitung von Memes im Internet (k)ein Problem ist. gulden röttger RECHTSANWÄLTE. https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/meme-benutzen-veroeffentlichen-verbreiten-internet-urheberrecht-abmahnung/
Bildquelle: https://www.copytrack.com/wp-content/uploads/2017/09/Meme_imgflip.jpeg
Kommentar verfassen